Informationen über die Konformität zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zu gestalten.
Informationen des Dienstleitungserbringers
PENNY GmbH
IZ-NÖ Süd, Straße 3, Objekt 16
2355 Wr Neudorf
Allgemeine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung auf der Webseite
In der PENNY APP erfahren Kunden:innen alles über aktuelle PENNY Angebote und erhalten exklusive APP und jö Gutscheine. Außerdem erhalten sie viele Rezepte aus der PENNY Rezept-Welt und können mehrmals im Jahr an Gamifications (Gewinnspielen) direkt in der APP teilnehmen. Nach einem digitalen LogIn mit dem persönlichen digitalen jö Konto, wird in der PENNY APP ebenso die digitale jö Karte sowie gesammelte Ös angezeigt und stehen zur Nutzung bereit.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Im Einklang mit § 4 BafG setzt die vorliegende Webseite die Vorgaben der harmonisierten Norm (EN) 301 549 um, d.h. diese Webseite ist insbesondere im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet.
Folgende Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen durchgeführt:
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Alle wesentlichen Benutzerabläufe sind mit Screenreadern (VoiceOver / TalkBack) bedienbar.
- Benutzerfokus & Kontextbewusstsein
- Für interaktive Elemente sind klare visuelle Fokus-Indikatoren vorhanden, und programmatisch angezeigte Bildschirme werden von Screenreadern angesagt, sodass Nutzer verstehen, wo sie sich in der App befinden.
- Snackbars und dynamische Inhaltsänderungen werden bei Bedarf angesagt, damit Nutzer über Änderungen informiert sind, ohne manuell navigieren zu müssen (z. B. „Produkt zum Warenkorb hinzugefügt“).
- Klar strukturierte Navigation
- Überschriften sind korrekt ausgezeichnet und werden von Screenreadern vorgelesen, um eine einfachere und schnellere Navigation zu ermöglichen.
- Einige Inhalte sind logisch gruppiert, um Screenreader-Nutzern ein schnelles und vollständiges Verständnis verwandter Informationen zu ermöglichen, ohne übermäßig navigieren zu müssen (z. B. Preisangaben auf Produktdetail- oder Warenkorbseiten).
- Sinnvolle visuelle Beschreibungen
- Semantisch relevante Bilder und Icons enthalten Alternativtexte.
- Dekorative Bilder werden übersprungen, um Redundanzen und Verwirrung für Screenreader zu vermeiden.
- Semantisch passende Barrierefreiheits-Beschreibungen werden zu Labels hinzugefügt, um deren Bedeutung für unterstützende Technologien zu vermitteln (z. B. durchgestrichene Preise sind als Originalpreise gekennzeichnet).
- Barrierefreie Interaktionen
- Interaktive Elemente sind klar von statischen Elementen unterscheidbar und beinhalten beschreibende Accessibility-Labels (z. B. Favoriten-Symbolschaltfläche). Redundant vorgelesene Elemente (z. B. doppelte Labels) werden entfernt.
- Eigene Aktionen sind dort implementiert, wo sie sinnvoll sind, sodass Screenreader-Nutzer relevante Aufgaben direkt über zugängliche Elemente ausführen können, ohne manuell navigieren zu müssen (z. B. Menge erhöhen/verringern, Details aus Produktkacheln anzeigen).
- Umschalter im Checkout sind mit den korrekten Barrierefreiheitsrollen und -zuständen versehen und kündigen über Screenreader klar an, ob sie aktiviert oder deaktiviert, ein- oder ausgeschaltet sind (z. B. AGB und Newsletter-Abos im Checkout).
- Screenreader-Nutzer können zwischen ausgewählten und nicht ausgewählten Optionen in den zentralen Nutzerabläufen unterscheiden (z. B. ausgewählte Zeitfenster).
- Lesbarer & wahrnehmbarer Inhalt
- Inhalte skalieren korrekt bei systemweiten Schriftgrößeneinstellungen.
- Der Farbkontrast auf den meisten Bildschirmen entspricht den WCAG-AA-Richtlinien.
Zur weiteren Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit werden laufend Maßnahmen umgesetzt, um die Website bestmöglich an die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 anzupassen. Dabei orientiert sich die Umsetzung insbesondere an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Neue Funktionen und Inhalte werden bereits bei der Entwicklung auf ihre Zugänglichkeit geprüft und bestehende Komponenten kontinuierlich optimiert.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Gemäß § 21 BaFG ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig. Bei Fragen zur Barrierefreiheit ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter servicecenter@penny.at.