PENNY setzt auf Nachhaltigkeit: Alle Infos zu Pfandautomaten, Mehrwegflaschen und Einwegpfandsystemen gibt's hier!
Mehr als 150 Mehrweg-Pfand-Automaten wurden bei PENNY bereits eingeführt. Pünktlich vor Start des Einwegpfands zum 1. Jänner 2025 werden bis Ende 2024 alle weiteren PENNY Filialen mit Automaten gerüstet.
Pfandsysteme sind die Zukunft: Spätestens 2025 wird bei Plastikflaschen und Getränkedosen Einwegpfand eingeführt. Mit dem Kauf einer Einwegflasche oder -dose wird dann ein kleiner Pfand-Betrag abgerechnet. Diesen „Einsatz“ bekommen Sie zurück, wenn das Gebinde retourniert wird. So wird sichergestellt, dass die oftmals achtlos weggeworfenen Verpackungen nicht in der Natur landen und das gesammelte Leergut bestmöglich recycelt werden kann.
Einfache Rückgabe in Ihren PENNY Filialen
Um die Rückgabe zu erleichtern, wird im PENNY Filialfinder auf der penny.at Website ein Pfand-Logo bei den Filialen angezeigt, die mit entsprechenden Automaten ausgestattet sind. Die Automaten können sich je nach Filiale wie folgt unterscheiden.
Automat für Mehrweg-Pfandflaschen
Diese Filteroption im penny.at Filialfinder zeigt Ihnen jene Filialen mit Automat an, bei dem Sie ausnahmslos Mehrweg-Pfandflaschen abgeben können.
Automat für Mehrweg-Pfandflaschen mit Kiste
Diese Filteroption im penny.at Filialfinder zeigt Ihnen jene Filialen mit Automat an, bei dem Sie Mehrweg-Pfandflaschen inklusive Kiste abgeben können.
Ihre Pfandflaschen-Rückgabe
Der einfache Automat bietet Ihnen die Rückgabe Ihrer Pfandflaschen. Die Flaschen sind gekennzeichnet mit einem Mehrweg Schriftzug oder Logo. Bei der Rückgabe Ihrer Pfandflaschen erhalten Sie direkt beim Automaten einen Pfandbon. Diesen können Sie an der PENNY Kassa abrechnen.
Ihre Pfandflaschen- und Kisten-Rückgabe
Der zweifache Automat bietet Ihnen die Rückgabe Ihrer Pfandflaschen inkl. Kisten. Hier können Sie Ihre Bier, Saft und Mineralwasser Kisten inkl. Flaschen abgeben. Bei der Rückgabe erhalten Sie direkt beim Automaten einen Pfandbon. Diesen können Sie an der PENNY Kassa abrechnen.
PENNY Mehrweg-Sortiment wird erweitert
Das PENNY Mehrweg-Sortiment wurde angepasst und erweitert. Neben Bier umfasst es nun auch alkoholfreie Getränke in Mehrweg-Pfand-Flaschen, darunter Mineralwasser, beliebte Säfte, Softdrinks und Milch.
Diese bedeutende Erweiterung des Sortiments markiert einen Meilenstein für PENNY und unterstreicht das Engagement des Unternehmens für Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Einwegpfand ab 1. Jänner 2025
Ab 01.01.2025 werden alle geschlossenen Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet - dies bringt die österreichweite Einführung von Einwegpfand mit sich. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick!
Ein Pfand-Produkt erkennen:
Ab 1.1.2025 gibt es für alle Flaschen und Dosen mit Pfandlogo 25 Cent retour. Sie erkennen Einwegpfand-Verpackungen ganz einfach am Pfandlogo. Daher tragen alle geschlossenen Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter künftig das Pfandlogo. Ausgenommen vom neuen Einwegpfandsystem sind vor allem Milchprodukte bzw. Produkte mit einem Milchanteil von mehr als 51 Prozent sowie Sirupe.
Ihre Orientierung: Achten Sie auf die Verpackung. Das darauf enthaltenen Logo zeigt Ihnen an, ob es sich dabei um eine Pfand-Verpackung handelt oder nicht.
Bei der Rückgabe zu beachten:
Bei der Rückgabe ist zu beachten, dass das Gebinde nicht zerdrückt sein darf. Auch das Etikett muss unversehrt und sowie der Strichcode auf der Verpackung gut lesbar sein. Daher achten Sie unbedingt auf die korrekte Lagerung/Aufbewahrung. Zerdrückte Dosen & Flaschen nehmen im Haushalt zwar weniger Platz ein, können aber im Automaten nicht mehr zurückgegeben werden und Ihr bereits bezahlter Pfandbetrag würde entfallen.
Für Flaschen gilt bei der Pfandeinlösung außerdem: Der Flaschenverschluss kann, jedoch muss er nicht auf der Flasche sein.
Fragen & Antworten
Pfandrückgabe & Mehrwegsortiment
Im Filialfinder auf der penny.at Website können sie einfach nach Pfandrückgabe für Flaschen oder Flaschen + Kisten filtern. Hier geht es zum Filialfinder:penny.at/filialsuche
Bis Ende 2024 nehmen PENNY-Filialen mit Pfandautomat alle Mehrwegglas-Flaschen zurück, welche auch dort erhältlich sind, sowie die Standardbierflasche mit Kronkorken.
Ebenso nimmt PENNY, Bierkisten aus Logistikgründen nur in den Filialen zurück, in denen diese auch verkauft werden. Finden sie Ihre Pfandrücknahme-Filiale im Filialfinder unter: penny.at/filialsuche
Bis Ende 2024 gilt in Österreich Pfand auf Mehrweg-Glas oder Mehrweg-Plastik. Alle Mehrweg-Produktesind mit der Information Pfand oder Mehrwegpfand versehen.
Die Pfandgebühr wird mit dem Kauf des Produktes eingehoben.
Flaschen
Bierflaschen: 0,09€
Alkoholfreie Getränke: 0,29€
Milch: 0,22€
Kisten:
Bier, Saft und Mineralwasser Kisten: 3,00€
Cola/Fanta Kiste 6 Stück: 2,00€
Cola/Fanta Kiste 12 Stück: 4,00€
Milchkiste: 5,50€
Bei der Rückgabe am Automaten erhalten Sie einen Pfandbon - dieser ist bares Geld wert und wird an der Kassa ausbezahlt oder vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Flaschen
Bierflaschen: 0,09€
Alkoholfreie Getränke: 0,29€
Milch: 0,22€
Kisten:
Bier, Saft und Mineralwasser Kisten: 3,00€
Cola/Fanta Kiste 6 Stück: 2,00€
Cola/Fanta Kiste 12 Stück: 4,00€
Milchkiste: 5,50€
Bis Ende 2023 wurden bereits 150 Filialen mit Mehrweg-Pfand-Automaten ausgestattet. Im ersten Halbjahr 2024 folgen weitere 150 Filialen. Finden sie Ihre Pfandrücknahme-Filiale im Filialfinder unter: penny.at/filialsuche
Folgendes nimmt PENNY derzeit in Pfandrückgabe Filialen NICHT zurück:
Mehrweg-Joghurtgläser
Mehrweg PET-Plastikflaschen (z.B. Mineralwasser)
Einwegpfand: PET-Plastikflaschen oder Aluminiumdosen
Das Mehrwegsortiment befindet sich derzeit im Aufbau und je nach Absatz wird dieses erweitert. PENNY hat sich auf die gängigsten und beliebtesten Mehrweg-Glas-Gefäße konzentriert, um hier die Kunden bestmöglich bedienen zu können.
Einweg-Gefäße sind verpflichtend erst ab 2025 zurückzunehmen und die Vorbereitungen hierfür laufen bundesweit auf Hochtouren und benötigen ihre Zeit. Die notwendige Infrastruktur ist von externen Partnern noch nicht geschaffen und startet mit 2025.
Die Euro-Bierflasche kann bei allen PENNY Pfandautomaten zurückgebracht werden.
Derzeit finden sie in den PENNY-Pfand-Filialen (lt. PENNY-Filialfinder) folgende Mehrwegprodukte:
Bier 6x0,5L oder 24x0,5L (Marken regional unterschiedlich)
Coca Cola und Coca Cola Zero 1L, 6x1L, 12x1L
Fanta 1L, 6x1L, 12x1L
Vöslauer Mineralwasser prickelnd 2x1L
Happy Day Apfelsaft naturtrüb und Happy Day Orangensaft 1L
Die Pfandflasche ist entweder mit einem Schriftzug zum Beispiel: Mehrweg oder einem Mehrweg Logo versehen.
Einwegpfand-Produkte werden mit dem Pfandlogo versehen werden oder schriftlich. Ab 2025 wird pro Verpackung 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Nein, es gibt auch PET-Mehrwegflaschen für Mineralwasser und Erfrischungsgetränke welche PENNY aber derzeit nicht zurücknimmt.
Bitte versichern sie sich, dass es sich bei der Flasche um eine Mehrweg-Glasflasche handelt. Dies muss auf dem Flaschenetikett vermerkt sein. Falls dies garantiert, ist versichern sie sich, dass die Glasflasche oder Kiste in der PENNY-Filiale zum Verkauf steht.
Wenn diese Punkte erfüllt sich, versuchen sie es bitte erneut und holen in weiterer Folge eine:n Mitarbeiter:in zur Hilfe.
Einweg-Pfandverpackungen wie Plastikflaschen und Dosen werden für den einmaligen Gebrauch hergestellt. Ab 2025 können Sie diese Verpackungen bei PENNY an Pfandautomaten zurückgeben. Nach der Rückgabe werden die Verpackungen in der Recyclinganlage zerkleinert und in verschiedene Einzelteile sortiert. Diese Einzelteile werden eingeschmolzen und wiederaufbereitet. Materialien ohne passenden Recyclingprozess, wie beispielsweise Etiketten, werden thermisch verwertet oder, anders ausgedrückt, verbrannt.
Mehrweg-Pfandverpackungen werden nach Gebrauch ebenfalls zum Pfandautomaten gebracht, dort gereinigt und erneut befüllt. Abhängig vom Material können Mehrwegverpackungen bis zu 50-mal wiederverwendet werden. Im Vergleich zu Einwegverpackungen weisen Mehrwegverpackungen, insbesondere im regionalen System, eine verbesserte Umweltbilanz auf. (Quelle: https://www.umweltberatung.at/einwegpfand)
Einwegpfand ab 01.01.2025 – bei welchen Produkten gilt es und bei welchen nicht?
Ab dem Jahr 2025 wird in Österreich flächendeckend das Einwegpfand auf Getränkeverpackungen, die ein Volumen zwischen 0,1 bis 3 Liter haben eingeführt.
Pro Getränke Plastikflasche oder Dose fällt Pfand in der Höhe von 25 Cent an. Werden die leeren Verpackungen zum Pfandautomaten oder zurück ins Geschäft gebracht, erhalten die Kund:innen das eingesetzte Pfand wieder zurück. Die Getränkeverpackungen werden anschließend dem Recyclingkreislauf zugeführt und z.B. zu neuen Plastikflaschen aufbereitet.
Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.
Ebenso nimmt PENNY, Bierkisten aus Logistikgründen nur in den Filialen zurück, in denen diese auch verkauft werden. Finden sie Ihre Pfandrücknahme-Filiale im Filialfinder unter: penny.at/filialsuche
Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben. Dieser Pfandsatz wurde vom Gesetzgeber in einer Verordnung vorgegeben.
Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Ausgenommen sind: Getränkeverbundkartons Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten. Nicht bepfandet sind auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.
Sirupe sind nicht Teil des Pfandsystems, da sie zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.
Nein, Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff, die eine andere Form als die einer Flasche haben, sind nicht umfasst.
Was ist bei der Rückgabe der Einwegpfand-Verpackungen ab 01.01.2025 zu beachten?
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt. Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen. Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen, wenn sie die Bäckerei nicht verkauft.
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar ist. Nur so kann erkannt werden, ob es sich bei der Verpackung um eine Flasche oder Dose handelt, die im Pfandkreislauf geführt wird. Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht.
Die Rücknahme wird für wieder geschlossene Flaschen sowie geöffnete Flaschen mit und ohne Verschluss möglich sein.
Produkte, die ab Anfang 2025 bereits am Pfandsystem teilnehmen, sind eindeutig mit dem Pfandlogo gekennzeichnet und wurden mit dem neuen GTIN-Code (ehemals EAN-Code) registriert. So können sie auch von Rücknahmeautomaten eindeutig identifiziert werden. In der Übergangsfrist bis 31.März 2025 dürfen Produkte abgefüllt werden, die noch nicht am Pfandsystem teilnehmen. Diese Produkte tragen kein Pfandlogo und werden ohne Einhebung eines Pfands verkauft. Der Verkauf dieser Produkte ist bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes gestattet.
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Getränkeverpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar ist. Nur so kann erkannt werden, ob es sich bei dem Gebinde um eine Flasche oder Dose handelt, die im Pfandkreislauf geführt wird. Wird die Verpackung auch von einem Automaten abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht in herkömmlichen Sammelsystemen.
Generell werden alle Produkte, die dem Pfand auf Einweggetränkeverpackungen unterliegen und mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sind, zurückgenommen. Darunter fallen alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter, ausgenommen Milchprodukte bzw. Produkte mit einem Milchanteil von mehr als 51%. Ebenfalls ausgenommen sind Sirupe. Nicht ausgenommen sind: pflanzliche Milch-Alternativen, wie zum Beispiel Sojamilch, Hafermilch etc. Achten Sie darauf, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und für den Automaten lesbar ist. Der Flaschenverschluss muss für die Rückgabe nicht auf der Flasche sein. Zusätzlich zum Pfandlogo kann mittels App über den Barcode der Verpackung kontrolliert werden, ob die Verpackung bepfandet ist."
Bei Rücknahmeautomaten sind keinerlei Einschränkungen über die Anzahl der zurückgegebenen Verpackungen vorgesehen. Bei Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme werden nur die pro Kaufakt verkaufsüblichen Stückzahlen zurückgenommen. Beispiel: Eine Bäckerei verkauft pro Kund:in ca. 2-3 Flaschen, daher wird sie pro Kund:in auch nur diese Flaschenstückzahl zurücknehmen.
Über Rücknahme-Automaten kann jede beliebige, im Pfandkreislauf befindliche Verpackung zurückgegeben werden. Grundsätzlich gilt für die manuelle Rücknahme: Wird eine Packungsgröße (z.B. 0,5 Liter Kunststoff-Flasche oder 0,25 Liter Dose) an einer Verkaufsstelle verkauft, müssen diese Flaschen oder Dosen auch wieder zurückgenommen werden, auch von anderen Marken als an der konkreten Verkaufsstelle erhältlich.
Die Rücknahme ist auf die pro Kaufakt üblichen Stückzahlen beschränkt. Beispiel: Ein:e Würstelstand-Betreiber:in oder ein Lieferdienst muss NICHT 20 Einwegpfand-Verpackungen pro Person zurücknehmen, da er:sie pro Kaufakt durchschnittlich nur 1-2 Flaschen oder Dosen ausgibt. Er:sie muss KEINE Getränkedosen zurücknehmen, wenn er:sie nur Kunststoff-Flaschen verkauft.
Beim Rücknahmeautomat ist die Rückgabe aller bepfandeten Getränkeverpackungen, unabhängig von Anzahl, Packungsgröße oder Marke, möglich.
Generell müssen die Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme nur jene Packungsgrößen zurücknehmen, die sie selbst verkaufen, unabhängig von der Marke. Beispiel: Eine Trafik verkauft ausschließlich 0,25 Liter Getränkedosen, muss daher auch nur solche (egal welcher Marke, mit Pfandlogo) zurücknehmen. Beispiel: Ein:e Konsument:in, die im Supermarkt eine 2 Liter PET-Flasche kauft, kann diese nur an Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme retournieren, die eine solche Verpackung konkret im Sortiment haben. Beim Rücknahmeautomat ist die Rückgabe aller bepfandeten Getränkeverpackungen, unabhängig von Anzahl, Packungsgröße oder Marke, möglich.
Nein, bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht in einem herkömmlichen Sammelsystem.
Nein, bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht in einem herkömmlichen Sammelsystem.
Warum gibt es das neue Einwegpfand ab 01.01.2025 überhaupt?
PET und Aluminium sind wichtige Wertstoffe: Derzeit werden in Österreich aber nur rund 70% aller PET-Flaschen nach dem Gebrauch gesammelt und entsprechend dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt. Bis 2027 muss das Sammelziel von 90% erreicht werden. Mit dem Pfandsystem wird qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungen ermöglicht, damit die Rezyklate für neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen eingesetzt werden können. Gleichzeitig wird Littering, damit ist das achtlose Wegwerfen von Abfällen in der Umwelt gemeint, von Einweggetränkeverpackungen vermieden.
Die Europäische Union verpflichtet nicht zu einem Pfandsystem, aber zur Erfüllung von Sammelquoten für Einwegplastik-Verpackungen. Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes im Dezember 2021 (Kreislaufwirtschaftspaket) wurde ausgehend von der „EU Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“, die bis 2029 eine verpflichtende 90% Sammelquote auf Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff vorsieht, die Grundlage für das Pfandsystem gelegt.
Kunststoff und Aluminium sind wichtige Sekundärrohstoffe und Ressourcen für den Recyclingkreislauf. Für die Wiederverwertung von Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen ist eine hohe Sammelquote unerlässlich. Studien belegen, dass durch das Pfandsystem eine höhere Verwertungsquote und Verfügbarkeit sichergestellt wird – und damit auch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Und nicht zuletzt landen weniger Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen als Abfall im Restmüll und in der Natur. Mit der Sammlung von Kunststoff-Flaschen über das Pfandsystem wird hochwertiges Recycling ermöglicht. So können recyceltes Plastik (Rezyklate) und Metalle wieder in Getränkeverpackungen eingesetzt werden.
Ziel ist es, in Österreich beginnend mit 2025 eine 80%ige Sammelquote für Kunststoff-Flaschen zu erreichen und die erforderliche 90%ige Sammelquote bereits 2027 zu erzielen.
Ja. Durch die Sammlung über das Pfandsystem steht ein nur sehr wenig verunreinigter Wertstoff für den Recyclingprozess zur Verfügung. Kunststoff und Aluminium kann als Ressource im Wertstoffkreislauf gehalten werden und ein „Downcycling“ (Erklärung: Unter dem Prozess des Downcyclings versteht man die Umwandlung eines Produktes zu einem qualitativ schlechteren Endprodukt) wird vermieden. So können aus alten Flaschen und Dosen wieder neue Verpackungen werden.
Die SUP (Single Use Plastic) Richtlinie der EU 2019/904 gibt den Produzent:innen ab 2025 vor, dass jede Pet Flasche einen Anteil von 25% recyceltem Material beinhalten muss. D.h. die Produzent:innen müssen auf recyceltes Material zugreifen können, um diese Vorgabe zu erfüllen. Die Vorgabe über den Anteil des recycelten Materials steigt über die nächsten Jahre kontinuierlich an. 2029 muss dieser Anteil bereits 30% betragen
In Österreich wird ein Großteil der gesammelten Kunststoff Flaschen in den verschiedenen Recyclinganlagen weiterverarbeitet. Dort werden die Flakes intensiv gereinigt und durch Aufschmelzen. Filtration und Granulierung auf hohe lebensmitteltaugliche Qualität gehoben.
Der Gesetzgeber gibt in der Verordnung genau vor, welche Verpackungen dem Pfand unterliegen, das sind Einweg Kunststoff-Flaschen und Getränkedosen.